Momentan sind 493 Fischarten im FishSelector eingetragen. Helfen Sie mit, diese Anzahl zu erhöhen.

Über den FishSelector

Das Problem:
Immer wieder werden wir mit zu grossen Tieren in zu kleinen Becken konfrontiert, sei es in öffentlichen Schaubecken, in Internetforen oder im direkten Gespräch mit Hobbyisten. Nicht selten werden solche Diskussionen sehr emotional geführt und enden in einem unbefriedigenden Ergebnis. Oberstes Ziel des FishSelectors ist es, die Aquarianer und den Handel für die tiergerechte und nachhaltige Meerwasseraquaristik zu sensibilisieren und Spontankäufe zu vermeiden. Wir setzen uns u.a. dafür ein, dass keine Tiere in zu kleinen und überfüllten Becken ihr Dasein fristen müssen. Für das Hobby ungeeignete Tiere sollen generell erst gar nicht in den Handel gelangen. Dadurch werden unsinnige Naturentnahmen minimiert und der Druck auf die Bestände verringert. Nur wenn Aquarianer und Handel informiert sind und die Nachfrage nach derartigen Tieren abnimmt, können wir unser Ziel eines umweltverträglichen und tiergerechten Handels mit Meerestieren erreichen.


Wie arbeitet der FishSelector?
Jedem erfassten Fisch ist eine minimale Aquariumgrösse und ein sog. Schwimmraumbedarf zugeordnet. Die minimale Aquariengröße entspricht dem Nettowasservolumen (Achtung: Zur Verfügung stehender Schwimmraum ist nicht gleich Fassungsvermögen!). Der Schwimmraumbedarf ist der Platzanteil, welcher jeder Fisch im Aquarium um und für sich beansprucht. Beide Werte berücksichtigen das Verhalten und die durchschnittlichen Endgrösse des Fisches (mit Schwanzflosse). So wird Vielschwimmern mehr Schwimmraumbedarf zugeordnet als den Substratsitzern, territorialen Tieren ein größeres Aquarium als nicht-territorialen.

Die vorgegebenen Werte basieren auf Erfahrungen und Recherchen von Aquarianern und Händlern. Damit wird es möglich, eine Kalkulation für den Maximalbesatz des Aquariums vorzunehmen.Überfüllte Aquarien sollten damit der Vergangenheit angehören.

Die Aquariengrösse allein ist für die zu pflegenden Tiere aber nicht das einzige Kriterium. Vielmehr spielt die geeignete Einrichtung eine ebenso wichtige Rolle. Durch die Gestaltung mit trockenem und lebendem Riffgestein geht oft mehr als 20% des Gesamtvolumens vom Schwimmraum verloren. Beim Einrichten und bei der Besatzplanung ist auch das Wachstum von Korallen von Beginn an einzuberechnen. Weniger ist oft mehr!
Für die Berechnung des Schwimmraumes werden vom Aquarium-Brutto-Volumen (LxBxH) 7% für die Wasserstandskorrektur und 10% für die Einrichtung (Riffaufbau) abgezogen. Warum nur 10%, wenn doch die meisten Riffaufbauten wesentlich voluminöser gestaltet sind? Wir gehen davon aus, dass viele kleinere Fische auch zwischen den Steinen einiges an Lebensraum finden können und sich dadurch das Bruttovolumen des Riffaufbaus erheblich reduzieren lässt.
Es ist uns klar, dass diese Abzüge nicht für jedes Aquarium zutreffen werden, doch wir sind der Überzeugung, dass diese Abzüge einem guten Mittelwert entsprechen.


Was kann der FishSelector nicht?
Der FishSelector als Instrument des Aquarianers, entbindet ihn nicht von der Verantwortung, sich über zwischen- oder innerartliche Verträglichkeit und Verhalten der gewählten Tiere zu informieren. Eine erste Übersicht verschafft z.B.: Liveaquaria.com Compatibility Chart. Ebenso hat sich der Aquarianer über die tiergerechte Gestaltung der Einrichtung (z.B genügend Versteckmöglichkeiten etc.) sowie geeignete Nahrung für die gewählten Tiere zu erkundigen. Das Meerwasser-Lexikon bietet dafür eine hervorragende Quelle, ebenso Fishbase.

Die Verantwortung zur Einhaltung der länderspezifischen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen des Tierschutzes liegt ausschliesslich beim Tierhalter.

Der FishSelector erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Datenbank wird laufend erweitert und bearbeitet (sollten Sie also einen Fisch vermissen oder ergänzende Informationen haben, benutzen Sie bitte die unten angegebene Email-Adresse um uns zu kontaktieren).

Viel Spass mit dem FishSelector

info@fishselector.com



Logo by Marta413 on Vecteezy

Letzte Änderung am 10.03.2019